Informationen nach $5 Abs.1 ECG

Mitglied der WKÖ
Gewerbeordnung: www.ris.bka.gv.at
Gewerbebehörde: Bezirkshauptmannschaft Baden, Fachverband Persönliche Dienstleister

Offenlegungspflicht gem. E-Commerce Gesetz:

WKO Firma


Humanenergetik

Gerlinde Widhalm

Brodersdorferstraße 1A
A-2442 Unterwaltersdorf

Tel.: 0043 699 11 002 119
E-Mail:

info@1-sein.at 

 

Behörde gemäß ECG:

 

Bezirkshauptmannschaft Baden

Kammerzugehörigkeit:

Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammerorganisation

Wirtschaftskammer Niederösterreich

Fachverband Persönliche Dienstleister

Fachgruppe Persönliche Dienstleister

 Gewerbe:

Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit

Gewerbeordnung: www.ris.bka.gv.at

 

Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU

zu richten: http://ec.europa.eu/odr.

Sie können allfällige Beschwerden auch an die oben angegebene E-Mail-Adresse richten.


WICHTIGER HINWEIS :

Meine Arbeit und alle unterstützenden Angebote sind eine rein energetische Hilfestellung und ersetzen keine Diagnose oder Behandlung beim Arzt, Neurologen, Psychotherapeuten, Psychologen, Lebens- und Sozialberater oder Heilpraktiker.. Ich gebe keine Heilversprechen.

Ich mache keine Behandlungen nach den Richtlinien der Ärzte und Heilpraktiker. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen.

Geistheiler Urteil

Die Geistheiler-Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

1 BvR 784/03 vom 2.3.2004  und 2 BvR 1802/02 vom 3.6.2004

Ein "Geistheiler", der keine Heilung verspricht und keine Diagnosen stellt,

benötigt auch keine Zulassung als Heilpraktiker.

Aktivierung der Selbstheilungskräfte

Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis.

Voraussetzung für eine solche Tätigkeit ohne Heilpraktikererlaubnis ist aber:

Der Heiler muss seine Patienten schriftlich darauf hinweisen, dass seine Tätigkeit die Tätigkeit des Arztes nicht ersetzt.

Lebensbewältigungshilfe

Wenn ein Geistheiler keine Heilung verspricht und keine Diagnosen stellt, benötigt er auch keine Zulassung als Heilpraktiker. Handauflegen allein ist zu beurteilen, wie "Krankensalbung, das Segnen oder das gemeinsame Gebet".