Bioenergetische Praxis für |
Gerlinde Widhalm |
Breitegasse 12 |
A-2540 Bad Vöslau |
Tel.: | 0043 699 11 002 119 | |
E-Mail: | 1-sein@gmx.at | |
Behörde gemäß ECG: |
Bezirkshauptmannschaft Baden |
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Kammerzugehörigkeit: |
Mitglied der Wirtschaftskammer Niederösterreich |
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Alle unterstüzenden Angebote ersetzen keine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung, können jedoch jede Therapieform ideal ergänzen. Ich gebe keine Heilversprechen. Es werden keine Diagnosen gestellt. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen.
WICHTIGER HINWEIS - bitte lesen:
Meine Arbeit ist rein geistiger Art und ich halte mich an das Geistheiler Urteil.
Ich stelle keine Diagnosen. Ich gebe keine Heilversprechen.
Ich mache keine Behandlungen nach den Richtlinien der Ärzte und Heilpraktiker.
Geistheiler Urteil
Die Geistheiler-Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
1 BvR 784/03 vom 2.3.2004 und 2 BvR 1802/02 vom 3.6.2004
Ein "Geistheiler", der keine Heilung verspricht und keine Diagnosen stellt,
benötigt auch keine Zulassung als Heilpraktiker.
Aktivierung der Selbstheilungskräfte
Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis.
Voraussetzung für eine solche Tätigkeit ohne Heilpraktikererlaubnis ist aber:
Der Heiler muss seine Patienten schriftlich darauf hinweisen, dass seine Tätigkeit die Tätigkeit des Arztes nicht ersetzt.
Lebensbewältigungshilfe
Wenn ein Geistheiler keine Heilung verspricht und keine Diagnosen stellt, benötigt er auch keine Zulassung als Heilpraktiker. Handauflegen allein ist zu beurteilen, wie "Krankensalbung, das Segnen oder das gemeinsame Gebet".