Gewerberecht Kinesiologie

Ontologische Kinesiologie/CFD

Kinesiologie fällt in Österreich unter das Gewerbe der Humanenergetiker, wird aber auch von Ärzten, Psychologen, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten u.a. angewendet.

 

Humanenergetiker dürfen in der kinesiologischen Sitzung nur gesunde Klienten testen.

 

Im Falle einer Erkrankung muss der Klient in ärztlicher Behandlung sein und die kinesiologische Energiearbeit mit dem Arzt abgesprochen haben. 

 

Der Kinesiologe darf nur an der Verbesserung des Energieflusses und der Selbstheilungskräfte arbeiten, nicht aber am Symptom oder der Erkrankung.

 

Techniken, die in den medizinischen Bereich fallen, dürfen nur von entsprechend ausgebildeten Personen, die rechtlich dazu befugt sind, durchgeführt werden.

 

Als Kinesiologen optimieren wir den Energiefluss und stärken dadurch die Selbstheilungskräfte.

 

 

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3-Ebenen-Modell der Humanenergetik
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Das Kinesiologische 3-Ebenen-Modell der Humanenergetik
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